Millionen alte Heizkessel müssen 2017 erneuert werden!

2017 ist Kesseltauschjahr. Laut Energiesparverordnung EnEV müssen in diesem Jahr Millionen alte Heizkessel ausgetauscht und erneuert werden. Betroffen sind vor allem Heizungsanlagen die vor dem Jahr 1987 errichtet wurden. Doch es gibt Ausnahmen! Ist Ihre Heizungsanlage betroffen? Wir haben herausgefunden welche Kessel bleiben dürfen und welche gehen müssen.
Heizkessel erneuern

Altersschwach – neue Heizung nach 30 Jahren

Bereits 2014 veröffentlichte der Bundesverband für Energie- und Wasserwirtschaft eine Studie die belegt, dass mehr als 20% aller Heizungsanlagen in Deutschland vor 1990 eingebaut wurden. Ausgehend von dieser Zahl, sind heute über drei Millionen Heizkessel über 27 Jahre alt. Die Anzahl der über 30 Jahre alten Heizungsanlagen wird auf über eine Millionen geschätzt. Da die Energiesparverordnung EnEV den Austausch und die Erneuerung vieler alter Öl- und Gasheizungen nach spätestens 30 Jahren vorschreibt, sind 2017 viele Haushalte betroffen. Ob der eigene Heizkessel die gesetzliche Frist überschritten hat, können Sie als Hauseigentümer selbst prüfen. Die Angaben finden sich sowohl auf dem Typenschild der Heizungsanlage, in den Bauunterlagen oder (falls vorhanden) im Schornsteinfegerprotokoll. Doch nicht nur das Alter der Heizanlage ist entscheidend…

Ausnahmsweise – diese alten Heizkessel dürfen trotzdem bleiben

Wie so oft gibt es auch bei der Pflicht zur Erneuerung des alten Kessels viele Ausnahmen. So sind beispielsweise nur Konstanttemperaturkessel betroffen, die eine Nennleistung von 4 bis 400 Kilowatt haben. Alle anderen Kessel – wie zum Beispiel Brennwert- und Niedertemperaturkessel – sind von der Pflicht ausgeschlossen und dürfen auch weiterhin genutzt werden. Zudem dürfen Sie als Hauseigentümer den alten Heizkessel weiterhin nutzen, wenn Sie schon längere Zeit in ihrem eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen. Denn es gilt: haben Sie zum Stichtag 1. Februar 2002 als Hauseigentümer selbst das betroffene Haus bewohnt, sind Sie von der Wechsel- und Erneuerungspflicht entbunden. Nur wenn es nach dem 1. Februar 2002 einen Besitzerwechsel gab, ist der neue Besitzer binnen 2 Jahren zu einer Erneuerung oder einem Austausch des alten Kessels verpflichtet.

Altersnachweis – so finden Sie das Typenschild Ihrer Heizung

Sollten Sie sich nicht sicher sein, wie alt Ihre Heizungsanlage ist, dann schauen Sie zuallererst auf dem Typenschild nach. Obwohl jeder Heizkessel gekennzeichnet ist, kann das kleine Metallschild jedoch nicht immer gleich gefunden werden. Bei gedämmten Heizungsanlagen muss oft erst eine Abdeckung geöffnet oder entfernt werden, um Zugang zum Typenschild zu erhalten. Auf diesem finden sich alle benötigten Angaben zu Baujahr, Hersteller und Leistung der Anlage. Nicht selten kann das Lokalisieren des Typenschilds komplizierter sein als erwartet. Sollten Sie gar keinen Erfolg haben, können die gesuchten Informationen oft auch auf Rechnungen oder Datenblättern gefunden werden. Auch der Schornsteinfeger kann die benötigten Informationen bereitstellen. Verpassen Sie nicht den Anschluss und checken Sie Ihre Heizungsanlage im Idealfall noch heute – Ihre eigene Sicherheit, sowie die Ihrer Familie, sollten Ihnen einen kurzen Blick in den Keller wert sein.

Quelle: haustec

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